Die KfW Förderung – der staatliche Zuschuss – von Einbruchschutz-Maßnahmen ist für Eigentümer und Mieter seit 01.04.2016 aktiv.
Mit der staatlichen KfW Förderung der Bundesregierung erhalten Sie eine aktive Unterstützung in der Finanzierung und mehr Schutz für die eigenen vier Wände. Der Blick auf die Kriminalstatistik 2015 zeigt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland stark gestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr 2014 um fast zehn Prozent.
Aber nicht nur die Polizei kann hier etwas unternehmen, sondern auch Sie als Hausbesitzer können aktive Maßnahmen ergreifen:
- Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen einbauen
- Wohnumfeld aufmerksam beachten
- Sicherheitsbewusstes Verhalten
Nutzen Sie für den Einbau von Alarmanlagen die Förderprodukte der KfW, um Ihr Haus nachhaltig vor einem Einbruch zu sichern. Denn über 40 Prozent der Einbrüche werden durch hochwertige Sicherheitstechnik und aufmerksame Nachbarn verhindert.
KfW Förderung von Einbruchschutz-Maßnahmen ab dem 01.04.2016
Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ erweitert die KfW die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. Eigentümer und Mieter können nun zinsgünstige Kredite und Zuschüsse von Einbruchschutz-Maßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.
Wer wird gefördert?
Gefördert wird Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert und die technischen Mindestanforderungen einhält. Die Arbeiten dürfen nicht eigenständig durchgeführt werden, sondern muss von einem Fachunternehmen erfolgen.
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Was kann gefördert werden?
- Einbauen und Nachrüsten von einbruchhemmender Hauseingangstüren und Wohnungseingangstüren wie zum Beispiel Türspion und Gegensprechanlagen
- Einbauen von Nachrüstsystemen für Ihre Fenster wie zum Beispiel drehgehemmte Fenstergriffe
Unser Tipp: Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) erhalten Sie beim Einbau einbruchsicherer Fenster-, Terrassentüren und Balkontüren eine Förderung. - Einbauen von einbruchhemmender Rollläden und Gitter
- Einbauen von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen wie zum Beispiel Videoüberwachung, Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht
- Baugebundene Assistenzsysteme wie zum Beispiel Bewegungsmelder, Bild- und Gegensprechanlagen
In welchem Umfang ist eine KfW Förderung möglich?
Eine KfW Förderung ist bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten möglich. Hierbei haben zwei Möglichkeiten:
- Als Kredit finanzieren (Altersgerecht Umbauen, Kredit 159)
Der maximale Kreditantrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit - Als Zuschuss finanzieren (Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss 455)
Der maximale Zuschuss beträgt 1.500 Euro pro Wohneinheit
KfW Förderung beantragen
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie Ihren staatlichen Zuschuss direkt bei der KfW beantragen (Formularnummer 600 000 3280, „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss). Achten Sie darauf, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens eingereicht wird. Mehr Informationen zur staatlichen KfwWFörderung erhalten Sie im Flyer von K-Einbruch, der Initiative der Polizei und der Wirtschaft.
» Anmeldeformular der KfW
» Flyer Einbruchschutz KfW Förderung
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