Rauchwarnmelder sind ein Muss für Gebäude, Häuser und auch Wohnungen. Sie erkennen schon kleinste Rauch- und Gefahrenquellen und haben bereits unzählige Leben gerettet. Gerade im Wohnbereich oder zu Nachtzeiten werden gefährliche Brandquellen oftmals zu spät bemerkt – ein Rauchwarnmelder schließt diese Lücke zuverlässig und ohne großen Aufwand.
RAUCHWARNMELDER
DAS LEISTEN RAUCHWARNMELDER:
- Dezente und unauffällige Installation in allen Raumgrößen
- Zuverlässige Erkennung von Gefahrenquellen
- Geeignet für Privatwohnungen und Immobilien
- Zusammenschaltung mehrerer Rauchwarnmelder für eine zuverlässige Warnung
- Auswahl verschiedener Rauchwarnmelder-Modelle für Ihre individuellen Bedürfnisse
RAUCHWARNMELDER RETTEN LEBEN!
Rauch entwickelt sich lautlos und genau das macht die Gefahr so groß. Deshalb sollten sie in keiner Wohnung und in keinem Haus fehlen. Rauchwarnmelder erweisen sich immer wieder als Lebensretter, ihre Wirkung sollte keinesfalls unterschätzt werden.
Rauchwarnmelder, auch Rauch- oder Brandmelder genannt, lösen den Alarm nicht erst beim Feuer aus, sondern bereits bei den ersten Anzeichen einer Rauchentwicklung. Das durchdringende und sehr laute Piepgeräusch warnt zuverlässig alle in dem Gebäude befindlichen Personen. Zusätzlich sind Rauchwarnmelder auch mit einem auffällig optischen Signal ausgestattet.
Wie hoch ist die Brandgefahr in Deutschland?
Statistisch gesehen sterben in Deutschland jedes Jahr 360 Menschen durch einen Brand. Die meisten davon werden Opfer einer Rauchvergiftung. Das bedeutet, selbst diejenigen, die ein Feuer noch rechtzeitig bemerken und aus dem Gebäude entkommen, können an den Folgen einer Rauchvergiftung sterben, da sie zu lange nicht mit Sauerstoff versorgt wurden.
Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Ein Rauchwarnmelder schützt zuverlässig und sicher vor gefährlichen Brandquellen. Denn oftmals geht die Gefahr nicht vom Feuer, sondern von den extrem giftigen Rauchschwaden aus. Diese bleiben häufig so lange unbemerkt, bis die Katastrophe bereits eingetroffen ist.
Doch wie funktionieren die unauffälligen Helfer genau? Ein funkbasierter Rauchwarnmelder ist in der Lage, Feuer und Rauch aber auch große Hitzeentwicklung zu detektieren. Die Geräte sind in der Regel mit sehr langlebigen Batterien ausgestattet. Zudem können die Rauchwarnmelder eines Haushalts auch miteinander vernetzt werden.
GELTEN FÜR RAUCHWARNMELDER BESTIMMTE RICHTLINIEN?
Wie ein Rauchwarnmelder funktionieren muss, ist über die Zertifizierungsrichtlinie DIN EN 14604 per Gesetz festgelegt. Erst wenn diese eingehalten sind, dürfen die Geräte in Deutschland verkauft werden. Folgende Anforderungen werden dabei an das Gerät gestellt:
- Das Gehäuse und Gerät muss so gebaut sein, dass der Rauch nicht nur vorderseitig, sondern von allen Seiten eindringen kann
- Um Verschmutzungen und Staubschäden zu vermeiden, dürfen die Einlassöffnungen nicht breiter als 1,3 mm sein.
- Der Alarmton muss in einer Entfernung von drei Metern mindestens 85 dB aufweisen
- Ein Rauchwarnmelder muss über die Möglichkeit verfügen, getestet zu werden
- Bei nachlassender Akkuleistung muss das Gerät 30 Tage vor dem Wechsel warnen
GIBT ES EINE RAUCHWARNMELDERPFLICHT?
Für ganz Deutschland gilt eine flächendeckende Pflicht für Rauchwarnmelder. Dies gilt für alle privaten Wohnräume.
Für ganz Deutschland gilt eine flächendeckende Pflicht für Rauchwarnmelder. Dies gilt für alle privaten Wohnräume.
Ausnahme: Die einzige Ausnahme gilt bislang noch für Rauchwarnmelder in Sachsen.
Der Grundsatz in der Landesbauordnung lautet wie folgt:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
In Baden-Württemberg wird diese Regelung noch dahingehend ergänzt, dass sie nicht nur für Wohnräume gilt, sondern für sämtliche Aufenthaltsräume, in denen Menschen schlafen.
Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen:
Im Bundesland Sachsen besteht momentan noch keine Rauchwarnmelderpflicht für alle Haushalte. In Bestandsbauten müssen noch keine Geräte verpflichtend eingesetzt werden. Anders sieht es lediglich bei Neu- und Umbauten aus. In diesen Fällen greift die bundesweite Regelung der Rauchwarnmelderpflicht.