Staatliche Förderung von Einbruchschutz kommt
Nutzen Sie die KfW Förderung für mehr Sicherheit! Aufgrund steigender Einbruch-Zahlen unterstützt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihres Förderprogramms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ den Einbau von Alarmanlagen.
KfW Förderung „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“
Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Mieter erhalten staatliche Zuschüsse, wenn Sie in den Einbruchschutz investieren und beispielsweise eine Alarmanlage installieren. Dies ist Bestandteil des beschlossenen Förderprogramms zur Einbruchsicherung im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015.
KfW Förderung enthält
- Einbau von Alarmanlagen
- Einbau sicherer Türen, Fenster oder Gitter
Mögliche Vorteile und Vergünstigungen
- Handwerkerleistung werden zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit gefördert
- Gefördert werden 20 Prozent der Gesamtsumme, Höchstbetrag 1.500 Euro
- Nach Vorlage der Rechnung im Original wird die Förderung ausbezahlt
Voraussetzungen für die KfW Förderung
Die Summe für die Investition in den Einbruchschutz muss mindestens 500 Euro betragen.
Vor Beginn der Maßnahme werden der KfW zwei Angebote vorgelegt bzw. ein Angebot eines zertifizierten Fachunternehmens wie Netzwerk Leipzig.
Hinweis
Die Details zum neuen Förderprogramm werden in den kommenden Wochen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ausgearbeitet, sodass Sie voraussichtlich ab Herbst den Zuschuss für Einbruchschutz bei der KfW beantragen können (Stand: Juli 2015).
Wir beraten Sie zur KfW Förderung!
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie an unter 0341 / 6986687.
Mehr Hinweise finden Sie im Flyer der Kriminalprävention: „Einbruchschutz zahlt sich aus“.