Brandmeldeanlagen, kurz BMA, finden sich in öffentlichen Gebäuden wie auch in Privathäusern und gehören zum Standard der Brandmeldetechnik. Die DIN 14675 legt eine korrekte Installation der Brandmeldeanlagen fest und garantiert sicheren Schutz, wenn es zum Ernstfall kommt. Durch die Zusammenschaltung mit der Feuerwehr wird eine schnelle Reaktion gewährleistet – selbst dann, wenn Sie die Gefahr noch nicht bemerkt haben.
BRANDMELDEANLAGE: INFORMATIONEN RUND UM BRANDMELDETECHNIK
IHRE MÖGLICHKEITEN MIT BRANDMELDEANLAGEN:
- Frühzeitige Erkennung von Gefahrenquellen
- Fachgerechte Installation nach DIN-Norm der Brandmeldetechnik
- Wahl zwischen Funk- und leitungsgebundenen Brandmeldeanlagen
- Nutzung von internen und externen Brandmeldeanlagen
- Schaltung zu Notruf- und Service-Leitstellen rund um die Uhr
- Direktschaltung zur Leitstelle der Feuerwehr
BRANDERKENNUNGSANLAGE
Hinter der Branderkennungsanlage verbirgt sich ein wahrer Lebensretter. Vor allem aus großen Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen wie Kitas, Krankenhäusern oder Tiefgaragen sind sie nicht mehr wegzudenken. Die Branderkennungsanlagen gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit für Mensch und Leben.
Sie sind praktisch in jedem Gebäude einsetzbar und in der Regel kostengünstiger als die Variante der klassischen Brandmeldeanlagen.
DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN ZU BRANDMELDEANLAGEN
Wie teuer ist eine Brandmeldeanlage
Die Kosten einer Brandmeldeanlage hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal macht es einen großen Unterschied, ob es sich dabei um eine Brandmeldeanlage für Zuhause oder aber um Brandmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden handelt. Für beide Varianten gelten unterschiedliche Regelungen und Auflagen, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind.
Ein erster Punkt ist die Installation an sich. Eine Neuinstallation ist in der Regel etwas kostenintensiver als die Installation einer Ersatzanlage. In beiden Fällen sollten Sie jedoch nicht selbst Handanlegen, sondern einen Profi ans Werk lassen. Dies empfiehlt sich schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anzahl der Melde-Module für Ihre Brandmeldeanlage in einem Privathaus. Je nachdem, wie hoch der Überwachungsumfang sein muss, benötigen Sie unterschiedlich viele Module und die Zuverlässigkeit der Brandmeldeanlage zu gewährleisten.
Brandmeldeanlagen: Kosten pro Quadratmeter
Die Quadratmeterzahl Ihrer Immobilie gibt nur bedingt Aufschluss darüber, wie umfangreich Ihre Brandmeldeanlage ausfallen muss. Die Kosten müssen in jedem Fall individuell nach Ihrem Bedarf geklärt werden. Natürlich spielt auch die Größe Ihres Hauses eine Rolle, allerdings nur indirekt.
Die Nutzung des Hauses spielt eine entscheidende Rolle und auch das Alter des Gebäudes ist nicht unerheblich. Brandmeldeanlagen sind vor allem im gewerblichen Rahmen anzutreffen. Eigentümer von Privathäusern greifen dagegen häufiger auf Rauchwarnmelder zurück. Allerdings können auch Privatpersonen eine Brandmeldeanlage verwenden.
Die Kosten variieren somit je nach den individuellen Voraussetzungen. Eine kleinere Brandmeldeanlage bewegt sich im vierstelligen Rahmen, je nach dem welche Verordnungen ihr zugrunde liegen. Bei einer großen Brandschutzanlage wie sie zum Beispiel in Industriehallen, in Krankenhäusern oder Schulen eingesetzt werden, liegen die Kosten eher im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
WELCHE VORSCHRIFTEN GIBT ES BEI BRANDMELDEANLAGEN?
Was alles genau bei einer Brandmeldeanlage beachtet werden muss, wird von den baurechtlichen Verordnungen ganz genau vorgegeben. Diese beginnen bereits bei der Installation, gehen über den Betrieb der Brandmeldeanlage und schließen letztlich auch die Wartung mit ein.
Wie umfangreich die Verordnungen ausfallen, hängt in erster Linie von der Art des Gebäudes, der Nutzung und der Branche ab. Stimmen Sie sich dazu frühzeitig mit Ihrer Baubehörde ab, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.
Sie interessieren sich für Brandmeldetechnik in Leipzig? Wir beraten Sie gerne.
Brandmeldeanlage DIN 14675
Die DIN 14675 ist bereits seit 1966 in Kraft und bezieht sich genau genommen auf „Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb“. Diese DIN Norm umfasst bereits das Konzept und die Planung Ihrer Brandmeldeanlage, geht über die Montage und Inbetriebnahme und schließt auch die Phasen der Abnahme, des Betriebs und der Instandhaltung mit ein.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Leistungen rund um die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 durch eine Fachfirma zu erbringen ist. Nur dafür qualifizierte Unternehmen dürfen Ihre Brandmeldetechnik planen und montieren.
Hinweis: Ein fachgerechte Überprüfung Ihrer Brandmeldeanlage sollte alle zwei Jahre von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt werden.
Wann sind Brandmeldeanlagen erforderlich?
Sind Brandmeldeanlangen Pflicht? Das ist eine der häufigsten Fragen rund um das Thema Sicherheitstechnik und Brandschutz. Dabei macht es bereits einen großen Unterschied, ob es sich um eine Brandmeldeanlage für Ihr Privathaus oder aber um eine Brandmeldeanlage in öffentlichen Gebäuden handelt. Im privaten Rahmen, wie zum Beispiel einem Einfamilienhaus, sind Brandmeldeanlagen meist nicht anzutreffen. Zuverlässige Rauchwarnmelder sind hier ausreichend.
Anders sieht es im gewerblichen Umfeld aus. Unternehmen wie Hotels oder auch öffentliche Räume wie Schulen und Kitas sind dazu verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorschriften des Brandschutzes zu halten. Die Regelungen dazu sind branchenspezifisch. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
Aufschaltung Feuerwehr – Kosten
Die Bedingungen zur Aufschaltung für Brandmeldeanlagen werden von den Landkreisen bekanntgegeben. Ansprechpartner ist dabei häufig die örtliche Feuerwehr. Daraus ergeben sich auch die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten. Folgende Varianten kommen dabei in Frage:
– Aufschaltung zur Feuerwehr,
– zur Einsatzzentrale
– oder zu einem privaten Wachdienst.
Die Beantragung für die Übertragungseinrichtung muss über den Konzessionär der jeweiligen Region erfolgen. Die dabei entstehenden Kosten der Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr hängen mitunter von der Länge des abgeschlossenen Vertrages ab.
Brandmeldeanlage und Feuerwehr?
In vielen Gebäuden und Einrichtungen ist eine Brandmeldeanlage Pflicht. Doch wie sieht es mit der Feuerwehraufschaltung aus? Auch die Frage nach der Aufschaltung zur Feuerwehr mittels Brandmeldeanlage werden durch die Bauverordnung festgelegt und geregelt. Dabei sind nicht alle Gebäudetypen dazu verpflichtet, während andere auf keinen Fall darauf verzichten dürfen. Dies gilt insbesondere für:
– Hotels,
– Flüghäfen,
-Shoppingcenter,
-Krankenhäuser,
– Schulen,
– Pflegeheime
und viele andere Gebäude, die öffentlich betreten werden oder wirtschaftlich genutzt werden. Privathäuser sind von der Verpflichtung zur Aufschaltung zur Feuerwehr in der Regel ausgeschlossen.
IHRE VORTEILE
- Schützen Sie Gebäude und Leben
- Wählen Sie zwischen Funk- und leitungsgebundenen Meldern
- Verwalten Sie eine Großzahl an Meldern gleichzeitig
- Profitieren Sie von internen und externen Branderkennungsanlagen
- Nutzen Sie das Einsparungspotenzial im Vergleich zu klassischen Brandmeldeanlagen
- Sichern Sie sich durch eine Notruf- und Service-Leitstelle 24 Stunden ab